Kontaktdaten des Vermittlers
Gerdum Finanzplanung Dirk-Oliver Gerdum Schloßstraße 7c 21465 Reinbek Deutschland gerdum@gerdum-finanzplanung.de Telefon: +49 (0) 40-71 00 16 72 Telefax: +49 (0) 40-71 00 16 74 Steuernummer: 30/052/01186 UST-ID.: DE251503805 Reg.Nr. gem. §34f GewO: D-F-150-GI44-57 Reg.Nr. gem. §34d GewO: D-LPDM-AHOUU-83 Reg.Nr. gem. §34i GewO: D-W-150-YILY-14 Anschrift Behörde/IHK: IHK zu Lübeck Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck
Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung
Erlaubnis nach §34f
Reg. Nr. gem. §34f/h GewO: D-F-150-GI44-57 Offenes Investmentvermögen: Sämtliche in Deutschland zum Vertrieb zugelassene offene Investmentfonds. Die Liste der unterstützten Fondsgesellschaften können Sie einsehen unter https://fondsnet.depotplattform.de/erstinformation_investment.php Geschlossenes Investmentvermögen: https://www.ic-rosenheim.de Sonstige Vermögensanlagen Die Beratungsleistung erfolgt nicht unabhängig auf Grundlage eines umfangreichen Produktuniversums und einer umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.
Erlaubnis nach §34c Abs.1 GewO
Erlaubnis nach §34i GewO
Reg.Nr. gem. §34i GewO: D-W-150-YILY-14
Erlaubnis nach §34d GewO
Reg.Nr. gem. §34d GewO: D-LPDM-AHOUU-83
Berufshaftpflicht bei ERGO Versicherungsgruppe AG
Schlichtungsstellen
a) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn (www.bafin.de) b) Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin (www.ombudsstelleinvestmentfonds.de) c) Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (www.ombudsstelle-gfonds.de) d) Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080622, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de) e) Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, (www.pkv-ombudsmann.de)
Zentrales Versicherungsvermittlerregister / Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin 0180 6 00 58 50 www.vermittlerregister.info Der Makler hält nicht mehr als 10% Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens mehr als 10 % Beteiligung an den Stimmrechten oder dem Kapital des Maklers.
Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach §2 Abs. 6 Nr. 8 KWG
Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. §2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach §34f GewO oder §34h GewO. Der Vermittler ist freier Gewerbetreibender nach §93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Mandant/Mandantin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Vermittler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezweckes. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Mandant/Mandantin und Vermittler geschlossen werden. Der Vermittler ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen.
Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß §12a, §17 FinVermV und §22 FinVermV
Der Vermittler erhält vom Anleger eine Vergütung
Unter Vergütungen versteht man das Honorar/Arbeitsentgelt (Stundensatz), das der Gewerbetreibende für seine Beratungstätigkeiten vom Kunden bekommt.
Der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf.
Zuwendungen im Sinne §17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.
Information über Art und Quelle der Vergütung des Gewerbetreibenden nach §34d GewO gemäß §15 Absatz 1 Nr. 5-8 VersVermV
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden und zusätzlich als enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.
Ergänzende Angaben zur Vergütung
Je nach Konstellation erfolgt die Zuwendung/Vergütung durch: Abschluss- und Bestandscourtage (nicht bei nettoisierten Finanzprodukten); geldwerte Vorteile; Service-Pauschale; Vermittlungshonorar.